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"Verstand" vs Völkerecht

US-Präsident Trump sieht Kuba bereits maximal unter Druck. Washington verschärft seit Januar 2025 die Maßnahmen. Trump: "Nur mein Verstand kann mich aufhalten, Völkerrecht brauche ich nicht". Amerika21

Aufruf 70+ 

Gegen Militarisierung und Kriegsdienst!

"Wir sind Kriegs- und Nachkriegskinder des Zweiten Weltkrieges. Wir sind 70 Jahre und älter und viele von uns sind noch durch Trümmerlandschaften gelaufen", "wir sind entsetzt über die Leichtfertigkeit, mit der heute eine beispiellose Aufrüstung betrieben wird und fordern ein Umdenken...."

„Lasst uns die Warnungen erneuern, und wenn sie schon wie Asche in unserem Mund sind! Denn der Menschheit drohen Kriege, gegen welche die vergangenen wie armselige Versuche sind, und sie werden kommen ohne jeden Zweifel, wenn denen, die sie in aller Öffentlichkeit vorbereiten, nicht die Hände zerschlagen werden.“

Bertolt Brecht, Das Gedächtnis der Menschheit

Das "Trump-Korollar" zur Monroe-Doktrin

und der Raub an Venezuela. Lateinamerika in der neuen US-Sicherheitsstrategie. Amerika21

Gigantisches Internierungslager

Mit einer Hungerblockade will Israel Gaza ethnisch säubern. Die Hilfsorganisation Palestinian Medical Relief Society schlägt Alarm - Von Raul Zelik

Gewerkschaften gegen Aufrüstung und Krieg

Unterschriftenaktion: Wir fordern unsere Gewerkschaften und ihre Vorstände auf, den Beschlüssen und ihrer Verantwortung gerecht zu werden! Die Gewerkschaften müssen sich laut und entschieden zu Wort melden und ihre Kraft wirksam machen: gegen Kriege und gegen Aufrüstung!

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Bundesarbeitsgericht hat die Position von Frauen im Streit um gleiche Bezahlung verbessert

06.03.2023

Das Gericht gab der ehemaligen Beschäftigten eines sächsischen Metallunternehmens recht und sprach ihr knapp 15.000 Euro entgangenen Lohn und eine Entschädigung in Höhe von 2.000 Euro zu.

In der Praxis bedeutet dies, dass die Betriebe zwar auf Lohnforderungen eines Beschäftigten oder Bewerbers eingehen können, doch müssen sie einer gleichermaßen qualifizierten und erfahrenen Kollegin dann aber auch den Lohn erhöhen.

Die Prozessbevollmächtigte und Verfahrenskoordinatorin der GFF Sarah Lincoln sieht in dem Urteil gar einen Meilenstein auf dem Weg zur gleichen Bezahlung von Frauen und Männern.

Laut Statistischem Bundesamt erhielten Frauen 2022 durchschnittlich einen Bruttostundenverdienst von 20,05 Euro und Männer von 24,36 Euro. Das Statistikamt erklärt aber nur einen Teil der Lohnlücke mit höheren Teilzeitquoten und geringeren Gehältern in frauentypischen Berufen.

Die Klägerin Susanne Dumas hatte zwischen 2017 und 2021 bei der Photon Meissener Technologies GmbH gearbeitet. Der Frau wurden 3.500 Euro monatlich in der Einarbeitungszeit angeboten, sie nahm das Arbeitsverhältnis an. Doch bald kam ihr der Verdacht, dass ihr Kollege, der etwas früher eingestellt wurde und die gleiche Arbeit wie sie im Vertrieb erledigte, deutlich mehr verdiente. Der Unterschied beim Grundgehalt in der Probezeit betrug sogar 1.000 Euro monatlich, später immer noch etwa 500 Euro und das bei gleichen Verantwortlichkeiten und Befugnissen. Die Betriebsleitung begründete den Gehaltsunterschied damit, dass sie bei ihrer Einstellung schlechter verhandelt habe als der höher bezahlte Mann.

Die 44 Jahre alte Klägerin sah sich wegen ihres Geschlechts benachteiligt und zog für Lohngerechtigkeit durch die Instanzen, bis zum Bundesarbeitsgericht und hatte Erfolg.

Das Gericht in Erfurt entschied am 16.2.2023, dass Unternehmen Verdienstunterschiede von Frauen und Männern nicht mit ihrem unterschiedlichen Verhandlungsgeschick begründen können (8 AZR 450/21). Es sprach der Frau aus Dresden eine Gehaltsnachzahlungen und eine Entschädigung zu.

Die Vorsitzende Richterin Anja Schlewing begründete das Urteil damit, dass wenn Frauen und Männer wie im verhandelten Fall bei gleicher Arbeit unterschiedlich bezahlt würden, begründe das die Vermutung der Diskriminierung wegen des Geschlechts. Diese Vermutung könnten die Betriebe nicht mit dem Argument widerlegen, der Mann habe besser verhandelt oder er sei perspektivisch für einen Leitungsjob vorgesehen.

Das Urteil hat für die alltägliche Praxis in den Betrieben eine große Bedeutung und bestätigt noch einmal, dass ein Diskriminierungsverbot wegen des Geschlechts und damit Equal Pay durch das Gleichbehandlungsgesetz, das Entgelttransparenzgesetz und das Grundgesetz eindeutig geregelt sind. Nur objektive, geschlechtsneutrale Gründe wie Qualifikation oder Berufserfahrung rechtfertigen eventuell bei gleicher Tätigkeit eine unterschiedliche Bezahlung und Verhandlungsgeschick nicht den Ausschlag für Verdienstunterschiede geben kann.

Das Bundesarbeitsgericht kippte so die Entscheidungen der Vorinstanzen in Sachsen in großen Teilen.

Das Urteil ist auch deshalb von großer Bedeutung, weil Deutschland in Sachen gleicher Bezahlung zu den Schlusslichtern in Europa gehört und sich neulich mal wieder enthielt, als es um die Abstimmung über eine neue EU-Richtlinie zu Equal Pay ging.

Kein Wunder, denn auf Fortschritte durch den Gesetzgeber oder organisierter Unternehmerschaft warten die Frauen bei uns leider seit Jahren vergeblich. Solche Durchbrüche sind wieder einmal der Ausdauer einer mutigen Frau zu verdanken, die keine Angst hatte, den Rechtsweg zu bestreiten.

 
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Eine Wende ist nötig – aber eine ganz andere!
Kriegstüchtig. Wir sollten es aus unserer Vergangenheit kennen und wissen wie es endet.

Kuba: Folgen des Angriffs der USA auf Venezuela

Die kubanische Gesellschaft ist geschockt über den Erfolg des US-Militärs. Bereits nach ersten Analysen kubanischer Sicherheitsexperten wurde klar, dass die als "Staatsterror" eingestufte Militäraktion von den US-Spezialeinheiten durch den Zusammenbruch der Verteidigungs-, Geheimdienst- und Spionageabwehr-struktur Venezuelas ermöglicht wurde. Kubanische Beobachter vermuten einen Verrat.

Beim Angriff der Vereinigten Staaten wurden unter anderem 32 kubanische Sicherheitskräfte getötet, von denen einige im unmittelbaren Schutzring um den Präsidenten Maduro mehr als zwei Stunden Widerstand gegen die Aggressoren leisteten, aber von venezolanischen Militärs keinerlei Unterstützung erhielten. ....Amerika21

In Artikel 2 Absatz 4 der UN-Charta von 1945 heißt es: »Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.«

Neue Broschüre von IMI

Die Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. in Tübingen hat eine Handlungshilfe für Betriebsräte und gewerkschaftliche Vertrauensleute veröffentlicht:

Arbeitsplätze in der Rüstungsin-dustrie sind unsicherer als in vielen anderen Branchen. Die Nachfrage ist von politischen Entscheidungen abhängig – internationale Entspannung kann zu einem Rückgang der Nachfrage und zu Arbeitsplatzverlusten führen. Viele Angestellte wollen, dass ihr Beruf auch privat hohes Ansehen hat; was schwer möglich ist bei einer Branche, die davon lebt, dass kein Frieden herrscht.

Albert Einstein

„Wenn einer mit Vergnügen in Reih und Glied zu einer Musik marschieren kann, dann verachte ich ihn schon. Er hat sein großes Gehirn nur aus Irrtum bekommen, da für ihn das Rückenmark schon völlig genügen würde. Diesen Schandfleck der Zivilisation sollte man so schnell wie möglich zum Verschwinden bringen. Heldentum auf Kommando, sinnlose Gewalttat und die leidige Vaterländerei, wie glühend hasse ich sie, wie gemein und verächtlich scheint mir der Krieg …“.

Kriegsmüdigkeit

Kriegsmüde – das ist das dümmste von allen Worten, die die Zeit hat. Kriegsmüde sein das heißt, müde sein des Mordes, müde des Raubes, müde der Dummheit, müde des Hungers, müde der Krankheit, müde des Schmutzes, müde des Chaos… Kriegsmüde hat man immer zu sein, d.h. nicht nachdem, sondern ehe man einen Krieg begonnen hat. Aus Kriegsmüdigkeit werde der Krieg nicht beendet, sondern unterlassen…
Karl Kraus, 1918

Eine Wende ist nötig – aber eine ganz andere!

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