aus der BaSo-Zeitung vom Juni 2012 weitere Themen: Schwerpunkt Tarifabschluß IGBCE, Internationale Konferenz zur Arbeitssituation in Kolumbien, IGB empört über Arbeitgeberattacke siehe Meldung 7.7.2012, u.a.
Tarifabschluss zur Leiharbeit - Mehr Rechte für Leihbeschäftigte und Betriebsräte
Mehr Fairness bei der Leiharbeit - das war eine der Forderungen, mit denen die I G Metall 2012 in die Tarifrunde gegangen ist. Und sie hat etwas erreicht: Spätestens nach 24 Monaten Einsatzzeit müssen Betriebe Leiharbeitern nun einen festen Arbeitsplatz anbieten. Zudem müssen die Firmen mit dem Betriebsrat darüber verhandeln, wenn sie Leiharbeitnehmer einsetzen wollen. Entgelt- und Arbeitsbedingungen müssen stimmen Eine Voraussetzung ist, dass Leiharbeitsbeschäftigte künftig nur dann eingesetzt werden können, wenn die Entgelt- und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten oder die Arbeitsplätze im Entleihbetrieb nicht gefährdet werden. Wenn der Betriebsrat eine solche Gefährdung feststellt, kann er seine Zustimmung zur Einstellung von Leiharbeitern begründet verweigern. Die IG BCE hat im Juni 2012 einen ähnlichen Abschluß zur Leiharbeit mit dem Arbeitgeberverband getätigt. In Deutschland gibt es ca. 1 Mio Menschen, die in Leiharbeit arbeiten, mit Stundenlöhnen ab 4,60 €. Leiharbeit wurde von der damaligen SPD-geführten Bundesregierung per Gesetzeslockerung massiv ermöglicht. Der heutige Trend von "Arbeitsklaven" bzw. prekären Beschäftigten geht hin zu (Schein)-Werkverträgen. Mit diesenVerträgen werden Arbeitnehmer als Selbständige eingestuft, damit unterliegen sie anderen gesetzlichen Bestimmungen. Die Denkfabrik der BA, das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), schätzt, dass 2011 mehr als 600.000 Menschen als freie Mitarbeiter über Werk- und Dienstverträge beschäftigt waren. Ihre Anzahl habe sich damit seit 2002 "nahezu verdoppelt". Werkvertragsarbeiter verdienten im Schnitt rund 80 Cent weniger in der Stunde als Leiharbeitnehmer und haben praktisch wenig Rechte. Die NGG zitierte einzelne Betriebsräte mit Sätzen wie: "Das ist moderne Sklaverei" oder "Das Unternehmen will die Stammbelegschaft komplett ersetzen: Werkvertrag-Arbeitnehmer sind einfach viel billiger". Für Werkverträge gibt es laut NGG keine Meldepflicht. Werkverträge werden auch in hochqualifizierten Bereichen wie bei EDV-Spezialisten angewendet.
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