Gen-Mais: Bauer erstattet Strafanzeige gegen Syngenta wegen Sachbeschädigung, Prozessbetrug und Verstoß gegen das Gentechnikgesetz
Der vor einigen Jahren diskutierte Fall um die mysteriösen Todesfälle von Kühen des deutschen Bauers Glöckner, der seine Tiere zwischen 2000 und 2002 mit dem gentechnisch veränderten Mais Bt 176 der schweizer Firma Syngenta fütterte, könnte eine dramatische Wendung nehmen. Gottfried Glöckner, der einen Schadensersatzprozess gegen die Firma vor dem Oberlandesgericht Frankfurt verlor, hat jetzt Strafanzeige gegen Syngenta gestellt. Die Vorwürfe sind neu und klingen ungeheuerlich: Glöckner hält es für möglich, dass der Deutschlandchef des schweizer Agro-Konzerns Dr. Jachmann von den Fütterungsversuchen aus dem Jahre 1996 in den USA gewusst und weder ihn (Glöckner) vor den Versuchen noch den Richtern im späteren Schadensersatzprozess etwas davon gesagt hat. Bei den US-Fütterungsversuchen mit Bt 176, die von Syngenta selbst in Auftrag gegeben wurden, starb eine von 4 Kühen bereits nach 2 Tagen, worauf der Versuch abgebrochen wurde. Die Kühe der Vergleichsgruppe, die nicht mit dem gentechnisch veränderten Mais gefüttert wurden, blieben hingegen gesund. Glöckner und einem renommierten französischen Molekularbiologen wurde die Studie im Jahre 2009 in Paris zugespielt. Dies bestärkte Glöckner in seinem Verdacht, dass seine Kühe tatsächlich wegen des Gen-Maises zu Tode kamen. Er ließ daraufhin den Fall von einem renommierten deutschen Gentechnikrechtsexperten begutachten.
Dieses Gutachten kommt zu dem Schluss, dass Syngenta im Zusammenhang mit Bt 176 schwerwiegende Straftaten begangen hat, wenn sich bei dem jetzt durchzuführenden Ermittlungsverfahren folgende Tatsachen als wahr herausstellen sollten:
Syngenta hatte Glöckner mit keinem Wort über die Ergebnisse der USA-Studie informiert und ihn auch über viele andere Risiken von Bt 176, die schon damals bekannt waren, nicht in Kenntnis gesetzt. Hierzu waren sie aber verpflichtet. Indem sie es nicht taten, erfüllten sie den Straftatbestand der Sachbeschädigung an 65 Kühen. Außerdem hätten die Todesfälle in den USA und Deutschland bei Fütterungen mit Bt 176 nach Gentechnikrecht als „unerwartete Ereignisse“ den Aufsichtsbehörden gemeldet werden müssen. Eine solche Meldung war jedoch offensichtlich nicht erfolgt, sonst hätten die die Versuche überwachenden deutschen Behörden (damals das Robert Koch Institut – heute Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit BVL) die Versuche nie zulassen dürfen, ohne Glöckner über das Risiko zu informieren. Der schwerste Vorwurf dürfte aber der des Prozessbetrugs sein: Im Schadensersatzprozess wegen der toten Kühe gab Syngenta an, dass bisher keine Risiken durch Bt 176 bekannt seien. Die Klage wurde abgewiesen. Diese Aussage Syngentas vor Gericht könnte aber falsch gewesen sein, da bei den von Syngenta selbst in Auftrag gegebenen Fütterungsversuchen eine von 4 Kühen bereits nach 2 Tagen starb. Glöckner entstand dadurch ein finanzieller Schaden von weit über 500.000 Euro, da er von Syngenta die ihm zustehende Kompensation für den Verlust der Kühe und seine Existenzvernichtung gerichtlich nicht zugesprochen bekam.
Glöckner hat deshalb zur Klärung seiner Vorwürfe und Untersuchung des Sachverhalts zusammen mit dem Bündnis Aktion Gen-Klage und der Schweizer NGO „public eye on science“ des Bauernrebellen Urs Hans Strafanzeige gegen Syngenta bei den Staatsanwaltschaften Frankfurt, Hanau und Basel erstattet
.Für Rückfragen und weitere Informationen: Gottfried Glöckner: ggloeckner@t-online.de, Tel.: Tel.: +49 6036905935 Funk: +49 151 50 62 45 92 Aktion GEN-Klage, Christiane Lüst: christiane.luest@t-online.de, Tel.: 089 / 893 11 054 Public Eye on Science www.publiceyeonsience.ch : info@urshans.ch Tel.: 0041 / 078 656 18 10 Basler Appell gegen Gentechnologie: http://www.baslerappell.ch/kontakt/
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