Leitartikel der BaSo BayerSchering-Zeitung vom 13.1.10 vollständige Zeitung siehe unten als PDF-file Kündigungsverzicht immer teurer Vereinbarung „Beschäftigungssicherung“ abgeschlossen Es war zu erwarten, dass eine Anschlussvereinbarung vor den Betriebsratswahlen präsentiert wird. Wurden doch schon in der Vergangenheit entsprechende Vorläufer, die so genannten „Standortsicherungs-Vereinbarungen“ übereinstimmend von Unternehmen und Gesamtbetriebsrat gefeiert. Wie teuer? Die Frage war also weniger, ob und wann die neue Gesamtbetriebsvereinbarung kommt, sondern, was die Arbeitnehmer dafür hergeben müssen? Weitere Streichungen im übertariflichen Entgeltbereich, für den Arbeitgeber kostenlose Arbeitszeitverlängerung usw. waren die Befürchtungen nicht weniger Beschäftigten. Am 16.12.2009 hat der Gesamtbetriebsrat der Nachfolgeregelung zur „Standortsicherungsvereinbarung“ zugestimmt. Am gleichen Nachmittag wurden die Vertrauensleute und die Betriebsräte in Wuppertal über das Ergebnis informiert. Eine Informationsveranstaltung für alle Beschäftigten erschien dem Betriebsrat in Wuppertal wegen der Ferienzeit als nicht sinnvoll. Auch vor dem Abschluss gab’s keine Information geschweige denn Einflussnahmemög- lichkeiten für die Belegschaft. Die wichtigsten Punkte: Bayer verzichtet (bei einer Reihe von Ausnahmen) bis zum 30.12.2012 auf betriebsbedingte Kündigungen. Die Möglichkeit, Beschäftigte in andere Standorte oder Teilkonzerne bei konjunkturbedingter Über- oder Unterauslastung versetzen zu können, wurde erleichtert und erweitert. Die Möglichkeit, die Arbeitszeiten bei konjunkturbedingter Über- oder Unterauslastung verkürzen oder verlängern zu können, wurde erleichtert und erweitert. Die Übernahme von Azubis wurde geregelt: max. 50 Azubis werden übernommen, wenn ihre Schlussnote besser als 2 ist. Weiter soll der Bedarf der Bereiche eine Rolle spielen. Die Vertragsparteien gehen davon aus, dass jährlich ca. 120 von 630 Azubis übernommen werden. Es soll im ersten Halbjahr 2010 eine zusätzliche Vereinbarung über den Einsatz von befristeten Beschäftigten sowie Leiharbeitnehmern getroffen werden. Die Beschäftigten werden mit bis zu 10% ihrer freiwilligen, variablen Bezüge an den Kosten von nicht beschäftigten Mitarbeitern beteiligt. Leitenden Mitarbeitern werden die sechs Ausgleichtage für die damalige Arbeitszeitverkürzung gestrichen. Das Ganze wurde in verworrenen Formulierungen versteckt und stellt trotz Beschönigung durch den Gesamtbetriebsratsvorsitzenden ein Einfallstor für eine Arbeitszeitverlängerung dar. Teilweise das Papier nicht wert: Wenn von „Eigenbeschäftigung geht vor Fremdvergabe“ geschrieben wird (und das seit Jahren), so kommt doch jeder ins Staunen. Was ist z.B. mit den zunehmenden Studienvergaben nach Extern wie von HORIZON gefordert, was mit Fremdfirmen, die das Forschungszentrum in jeder Hinsicht betreuen oder den Leihkräften, die teilweise mit obskuren Begründungen seit Jahren auf eigentlichen Planstellen schaffen? Auch die Ungewissheit für unserer Auszubildenden und ihrer Übernahme ist kein Grund zum Feiern. Wenn maximal 20 % der Azubis übernommen werden, ist das in jeder Hinsicht zu wenig (siehe S. 2) Bei der neuen Vereinbarung zeigen sich alte Schwächen: Natürlich ist ein Kündigungsverzicht für vom Arbeitsplatzverlust bedrohte Mitarbeiter gut. Gleichzeitig muss diese Zusage aber mit einer Reihe von Zugeständnissen an den Arbeitgeber teuer erkauft werden. Dieses ständige Dilemma ist der (gesetzlich und selbst gemachten) schwachen Verhandlungsposition von Gesamtbetriebsräten geschuldet.
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