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Preisobergrenze für einige Medikamente
14.08.2004 | 11:15 Uhr

Gesundheitsministerin Ulla Schmidt hat die umstrittenen Preisobergrenzen für patentgeschützte Medikamente gebilligt. Die Pharmabranche hatte sich heftig dagegen gewehrt, doch einige Hersteller profitieren auch von der Regelung.

Die Festbeträge sind eine Art Preisobergrenze. Für in die Festbetragsgruppen einsortierte Medikamente werden nur Festbeträge von den Krankenkassen bezahlt.

Wie der Bundesverband der Betriebskrankenkassen mitteilte, ist der Entscheidung nun sichergestellt, dass es "auch für Scheininnovationen wieder Festbeträge" gibt. Damit sei für die Kassen "ein Einsparpotenzial von mehreren hundert Mio. Euro gerettet worden", hieß es weiter.

Zustimmung von Generika-Herstellern und Krankenkassen

Zustimmung erhielt die Ministeriumsentscheidung von den Generika-Herstellern und aus den Reihen der Gesetzlichen Krankenversicherer. Der Generika-Hersteller Stada teilte mit, das Unternehmen werde für zwei Top-Medikamente ab 2005 voraussichtlich keine Zwangsrabatte mehr gewähren müssen. Die im Nebenwerte-Index MDax gelistete Stada-Aktie legte bis zum Nachmittag um 6,7 Prozent zu. "Die Entscheidung war weitgehend so erwartet worden. Sie ist sicher weniger gut für die forschenden Pharma-Firmen, eher etwas positiver für die Generika-Hersteller", sagte ein Analyst.





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