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Verbrechen gegen die Menschlichkeit
09.10.2012 | 17:35 Uhr

Gewalt gegen Gewerkschafter in Kolumbien als Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Am 9. Oktober 2012 hat das ECCHR gemeinsam mit der kolumbianischen Menschenrechtsorganisation CAJAR und dem kolumbianischen Gewerk­schafts­verband CUT bei der Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichts­hofs (IStGH) in Den Haag eine Strafanzeige eingereicht. Mit dieser soll der IStGH davon überzeugt werden, hinsichtlich systematischer Gewalt gegen Menschenrechtsverteidiger und insbesondere Gewerkschafts­mitglieder in Kolumbien aktiv zu werden. Das Ausmaß der Gewalt ist als Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu qualifizieren und fällt deshalb in die Zuständigkeit des Gerichtshofs. Da die Verbrechen durch die kolumbianischen Justizbehörden nicht ausreichend aufgeklärt und verfolgt werden, ist die Anklagebehörde des IStGH verpflichtet, Ermittlungen gegen die Hauptverantwortlichen in Regierung und Militärführung einzuleiten.

An die 3.000 Gewerkschaftsmitglieder – davon allein 775 seit 2002 – wurden in den letzten drei Jahrzehnten in Kolumbien getötet. Viele weitere wurden eingeschüchtert, bedroht und verfolgt. Dem internationalen Gewerkschafts­bund zufolge geschahen mehr als die Hälfte der weltweit berichteten Ermordungen von Gewerkschaftern in Kolumbien. Dies macht Kolumbien zu einem der gefährlichsten Länder weltweit. Auch das In-Kraft-Treten des IStGH-Statuts für Kolumbien im Jahre 2002 hat die Situation nicht spürbar verbessert. ECCHR und seine Partner stellen dem IStGH nun beispielhaft fünf individuelle Fälle von Gewalttätigkeit an Gewerkschaftsmitgliedern vor und analysieren hierbei die ausgedehnte und systematische Struktur der Gewalt gegen kolumbianische Gewerkschaftsmitglieder während der letzten Jahrzehnte.

Nur wenige Monate nach dem Beitritt Kolumbiens zum IStGH 2002 hat die Anklagebehörde vorläufige Untersuchungen aufgenommen. Diese Nachforschungen dienen zunächst dazu, Informationen über potentielle Verbrechen im Zuständigkeitsbereich des IStGH zu sammeln und lokale Tätigkeiten zur Ermittlung und Verurteilung dieser Verbrechen zu prüfen. Im Bezug auf Kolumbien fehlt es trotz der bisherigen Untersuchungen an einer Entscheidung der Anklagebehörde darüber, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines formellen Ermittlungsverfahrens vorliegen. Letzteres würde weitergehende Ermittlungsmaßnahmen, wie die Vernehmung von Zeugen, zulassen sowie eine gezielte Untersuchung der individuellen Verantwortlichkeit von Mitgliedern der kolumbianischen Regierung und Militärführung ermöglichen. Allerdings muss die Anklagebehörde des IStGH hierfür von der Vorverfahrenskammer des Gerichtshofs die Ermächtigung einholen. Das ECCHR führt aus, dass die andauernde systematische Gewalt gegen Gewerkschaftsmitglieder als eine der Gruppen von Menschenrechts­verteidigern in Kolumbien, in Verbindung mit dem Fehlen von effektiven Ermittlungen gegen Mitglieder der Politik und Militärführung, den IStGH zur Einleitung eines formellen Ermittlungsverfahrens verpflichtet.

Die Anzeige im Volltext (auf Englisch) ist auf Anfrage erhältlich.
Kolumbien, Pressemitteilung, 2012-10-09.pdf Kolumbien, Pressemitteilung, 2012-10-09.pdf (160,2 kB)
Kolumbien, Sondernewsletter de, 2012-10-08.pdf Kolumbien, Sondernewsletter de, 2012-10-08.pdf (656,9 kB)
Kolumbien, Executive summary 2012-10-08.pdf Kolumbien, Executive summary 2012-10-08.pdf (196,3 kB)
Kolumbien, Contents of communication, 2012-10-08.pdf Kolumbien, Contents of communication, 2012-10-08.pdf (310,9 kB)



Link:  ECCHR

 
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