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Wenn Mitbestimmung stört - Wie Siemens Energy eine Betriebsratswahl beeinflusst

09.02.2026

Was derzeit am Siemens-Energy-Standort Erlangen geschieht, ist mehr als einarbeitsrechtlicher Einzelfall. Der Vorgang wirft grundsätzliche Fragen zum Schutz von Betriebsratsmitgliedern und zur Realität betrieblicher Mitbestimmung auf. Im Zentrum steht die Betriebsrätin Isabella Paape – und die gezielte Behinderung einer Betriebsratswahl.

Isabella Paape arbeitet seit 2002 bei Siemens, seit über zehn Jahren ist sie Betriebsrätin. Mitte November 2025 sprach Siemens Energy eine fristlose Kündigung gegen sie aus – ohne auch nur einen konkreten Kündigungsgrund zu nennen. Gleichzeitig erhielt sie Hausverbot, ihr Zugang zum Intranet des Betriebs wurde gesperrt. Für eine gewählte Interessenvertreterin ist das ein massiver Eingriff in die Amtsausübung.
Kündigung kurz vor der Wahl – kein Zufall

 

Betriebsratsmitglieder genießen in Deutschland einen besonderen Kündigungsschutz. Er soll sicherstellen, dass sie ihre Kolleginnen und Kollegen ohne Angst vor Repressionen vertreten können. Eine fristlose Kündigung ist nur in extremen Ausnahmefällen zulässig. Umso schwerer wiegt, dass Siemens Energy über Wochen hinweg offenließ, worin das angeblich schwerwiegende Fehlverhalten bestanden haben soll.

Ein zeitlicher Zusammenhang mit der Kündigung fällt allerdings auf: Am 3. März stehen bei Siemens Energy Betriebsratswahlen an. Isabella Paape kandidiert erneut – als Spitzenkandidatin der gewerkschaftsnahen Liste "Gemeinsam aktiv", die 2022 aus dem Stand zwei Mandate gewonnen und sich seither als glaubwürdige und kompetente Stimme im Betriebsrat profiliert hat. Unter anderem setzte sie durch, dass Leistungsentgelte überprüft und teils deutlich erhöht wurden. Viele Beschäftigte profitierten davon – der Konzern musste zahlen.
Wahlkampf unter Aufsicht

Genau dieses Engagement macht Paape in den Augen der Geschäftsführung offensichtlich zum Störfaktor. Das Hausverbot und der Entzug des Intranetzugangs verhindern einen wirksamen Wahlkampf.

Immerhin: Nach einer einstweiligen Verfügung darf Paape seit dem 15. Januar das Betriebsgelände wieder werktäglich für drei Stunden betreten, um als Kandidatin ihrer Liste Einfluss auf den Wahlkampf nehmen zu können. Vor dem Arbeitsgericht in Nürnberg errang sie damit jedoch nur einen Teilerfolg. Der Zugang zum Intranet bleibt ihr weiter verwehrt. Eine erhebliche Einschränkung: Im Betrieb ist nicht einmal ein Drittel der knapp 7.000 Beschäftigten regelmäßig im Büro.

 

Vollständiger Artikel: hier von Gerhard Klas, Februar 2026

 
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