Helm, Handschuhe, Warnwesten – und Regenschirme?
Höchstwahrscheinlich fünf tote Besatzungsmitglieder nach der Kollision zweier Frachtschiffe in der Nordsee am 24. Oktober, nur eines von ihnen wurde geborgen. Fünf Tote auf einer Großbaustelle in Hamburg, Ende Oktober. Immer wieder kommt es zu tödlichen Arbeitsunfällen, statistisch mehr als einer pro Tag. Tragische Einzelfälle? Gehört die Gefahr eines eventuell sogar tödlichen Arbeitsunfalls schlicht zum »normalen Lebensrisiko«? Oder ist mehr zu den Ursachen zu sagen?
In den allermeisten Fällen ist die Todesursache auf die gesetzlich anerkannte Profitmacherei zurückzuführen, die allerdings nicht auf die Anklagebank kommt – im Unterschied zu einzelnen Vorgesetzten oder Unternehmen. Unternehmen gehen mit der Gesundheit ihrer Arbeitskräfte bekanntermaßen prinzipiell einsatzfreudig um. Das, was die Betriebe mit der gezahlten Lohnsumme an Leistung – extensiv wie intensiv – aus ihren Beschäftigten herausholen können, ist das entscheidende Mittel, die Spanne zwischen investiertem und hergestelltem Eigentum zu vergrößern; schon das liefert jedem Unternehmen die wesentlichen Gründe für den robusten Umgang mit der eigenen Belegschaft. Die harte Konkurrenz, über die einerseits alle lamentieren und die sie andererseits mit Vehemenz bestreiten, tut ein Übriges, dieses Verhalten noch anzustacheln. Arbeitsunfälle, unmittelbare Gefahren und systematische Gesundheitsgefährdungen für die Arbeitskräfte gehören insofern in der Marktwirtschaft ebenso zum Arbeitsalltag wie der systematische körperliche und mentale Verschleiß, der seine Spuren in Form chronischer Krankheiten hinterlässt.
Kurz: Unternehmen verschwenden Physis und Psyche ihrer Beschäftigten und sparen an Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Deshalb ist es kein Wunder, dass in jeder Woche durchschnittlich zehn Arbeiter auf Baustellen, in Stahlwerken, Chemiefabriken, Schlachthöfen sterben. In der Regel sind es Männer. Und oft Migranten, die unter besonders hohem Arbeitsdruck in besonders wenig gesicherten Bereichen arbeiten. Die Männer der eingangs erwähnten Hamburger Großbaustelle waren übrigens Albaner.
Arbeitsschutz ist in der kapitalistischen Produktion nichts, worauf ein Unternehmen von sich aus Wert legt. Schutzvorrichtungen bei der Bedienung von Maschinen, Lärmschutz, die Verwendung nicht schädlicher Stoffe, stabil gebaute Arbeitshallen, die nicht einsturzgefährdet sind und in denen der Brandschutz gewährleistet ist – all das verursacht Kosten und wird deshalb, wenn es allein nach dem Willen der Unternehmen geht, nur gemacht, wenn die entsprechenden Schutzmaßnahmen im Verhältnis zu den anfallenden Kosten und den zu erwartenden »Betriebsausfällen durch Unfall« sich lohnen.
Die rücksichtslose Praxis seiner Unternehmer hat der deutsche Sozialstaat im Interesse an einer nachhaltigen Benutzbarkeit seiner Arbeitsbevölkerung durch eine ganze Reihe von Arbeitsschutzgesetzen eingeschränkt. Insofern gilt auch heute noch, was Karl Marx seinerzeit feststellte: »Was könnte die kapitalistische Produktionsweise besser charakterisieren als die Notwendigkeit, ihr durch Zwangsgesetz von Staats wegen die einfachsten Reinlichkeits- und Gesundheitsvorrichtungen aufzuherrschen?«

Gleichzeitig verpflichtet der Staat alle Unternehmen, in eine gesetzliche Unfallversicherung einzuzahlen. Er unterstellt damit, dass Arbeitsunfälle auch bei Einhaltung aller gesetzlichen Regelungen passieren, und zwingt die Betriebe als Gesamtheit, die durch Unfälle am Arbeitsplatz sowie bei anerkannten Berufskrankheiten hervorgerufenen Behandlungs- und Folgekosten zu übernehmen. Zur Finanzierung werden die Betriebe in »Gefahrklassen« eingeteilt, was – neben der Anzahl der von ihnen beschäftigten Arbeitnehmer – unterschiedlich hohe Versicherungsbeiträge begründet.
Die Einteilung beinhaltet das Eingeständnis, dass die Beteiligten in Politik und Wirtschaft sehr detailliert zu unterscheiden wissen, wie gefährlich die Produktionszweige ihrer kapitalistischen Marktwirtschaft im einzelnen sind. Die Beitragskosten sollen die Unternehmen im Idealfall motivieren, die Kosten der Unfallversicherung im Eigeninteresse durch freiwilligen Arbeitsschutz zu senken.
Die Realität dieses Ideals besteht allerdings in einer betriebswirtschaftlichen Abwägung: Sind die entsprechenden Arbeitsschutzmaßnahmen teurer als der einzelbetriebliche Anteil an den Versicherungsbeiträgen, dann spricht aus Sicht des Betriebs »leider« nichts für die Schutzmaßnahmen.
Das gilt um so mehr, als staatliche Kontrollen bei den Arbeitsschutzmaßnahmen sich auf Stichproben beschränken und nur alle Jubeljahre stattfinden, bei Betrieben unter 500 Beschäftigten heißt das im Klartext: alle 20 Jahre – Resultat dessen, dass das Personal bei der Gewerbeaufsicht zwischen 2005 und 2010 drastisch zusammengekürzt wurde. Und selbst, wenn Kontrollen stattfinden, bei denen Mängel festgestellt werden (wie in Hamburg zehn Tage vor dem tödlichen Unfall), ändert das am Prinzip erkenntlich nichts.
Die Beschäftigten sehen sich – gerade angesichts ständig steigender Leistungsanforderungen im Arbeitsprozess – dem Widerspruch ausgesetzt, dass Vorschriften bzw. Vorrichtungen vielfach zu einer Behinderung ihrer Arbeitsleistung führen, also Lohn oder Zeit kosten. So kommt es zu dem bekannten Phänomen, dass Arbeitnehmer die Schutzvorschriften – gegen ihr eigenes Schutzinteresse! – missachten, Maschinen bei laufendem Betrieb reparieren, Schutzvorrichtungen, weil störend, abmontieren usw. usf.
Wenn es zu einem Unfall kommt, taucht deshalb als erstes die Frage auf, ob der betroffene Arbeitnehmer Sicherheitsschuhe oder Helm getragen und die neben dem Erste-Hilfe-Kasten ausgehängten Vorschriften beachtet hat – obwohl vom Chef über den Vor- bis zum Hilfsarbeiter alle wissen, dass die geforderte Leistung meist nicht zu erbringen wäre, wenn sich alle so verhalten würden. So wird versucht, die Verantwortung abzuwälzen: Nicht der auf Profit orientierte Betrieb mit seiner Organisation der Arbeit ist schuld, sondern derjenige, der für sich am Arbeitsplatz »zu viel« rausholen wollte. Es ist also ein ziemlich hartes Verhältnis zur fremden wie eigenen Gesundheit, wozu die marktwirtschaftliche Konkurrenz ihre Subjekte nötigt.
Termine für den Zeitraum Oktober 2024 bis Februar 2025
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