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10-Milliarden-Klage wegen Sozialbetrug der Regierung

18.04.2026

In Deutschland erhalten erwerbsfähige Personen vom Staat Bürgergeld nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende), wenn sie hilfebedürftig sind.
Verband der Krankenkassen: „Wir erleben bei den Beiträgen für Bürgergeldbeziehende, dass sich der Staat auf Kosten der Krankenkassen entlastet. Die Leidtragenden sind die 75 Millionen gesetzlich Versicherten und ihre Arbeitgeber. Die Folge: Höhere Arbeitskosten für die Unternehmen und weniger Netto vom Brutto für die Beschäftigten."
Aufgrund der nicht kostendeckenden Finanzierung des Versicherungsschutzes für Bürgergeldbeziehende erfüllt die Krankenkassen im Ergebnis eine Aufgabe, die in die alleinige Verantwortung des Bundes fällt. Dies begründet einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht der Sozialversicherungsträger zu organisatorischer und finanzieller Selbstständigkeit aus Art. 87 Abs. 2 GG (in Verbindung mit Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG). Zugleich liegt ein Verstoß gegen die strenge Zweckbindung von Sozialversicherungsbeiträgen vor, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben verwendet werden dürfen.

Vor diesem Hintergrund hat der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes am 11.09.2025 entschieden, dass der Krankenkassen Spitzenverband für alle Krankenkassen, die ihn mit der Prozessführung beauftragen, gegen die unzureichende Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden klagt.
Wenn der Bund nach den Vorstellungen der Krankenkassen also rechtskräftig handeln würde, wäre nach unserer Meinung die im Krankenkassenbereich geplante Streichungsorgie der Regierung völlig unnötig.

 

Der Gesetzesvorschlag der Ministerin Warken beinhaltet folgende Abbauten bzw. Schmälerung der bisherigen Leistungen (von den gesetzlich Versicherten bisher selbst bezahlt) im Krankenkassenwesen:


Höhere Medikamenten-Zuzahlungen: Anhebung von 5–10 Euro auf 7,50–15 Euro pro Packung
Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung: Ehepartner müssen ab 2028 3,5% des beitragspflichtigen Einkommens zahlen (Ausnahmen: Eltern von Kindern unter 7 Jahren, pflegende Angehörige, Rentner)

Wegfall von Leistungen

Streichung von Homöopathie und Hautkrebs-Screening als Kassenleistungen

Indirekte Belastungen über Arbeitgeber


Höhere Gesundheitsabgaben für geringfügig Beschäftigte
Arbeitgeber sollen einen höheren Pauschalbetrag für Mini-Jobber zahlen
Weitere geplante Maßnahmen (systemweit)

Die Ministerin plant insgesamt Einsparungen von 20 Milliarden Euro für 2027, davon etwa 12 Milliarden durch direkte Maßnahmen und weitere 8 Milliarden durch die genannten Zuzahlungen und die modifizierte Familienversicherung.

Wichtiger Hinweis: Die geplanten Änderungen beim Krankengeld (Lohnfortzahlung, Karenztage, siehe BaSo Artikel vom 13.4.26) liegen nicht in der Zuständigkeit der Gesundheitsministerin, sondern beim Bundesarbeitsministerium – diese werden bei Umsetzung aber zusätzlich auf Arbeitnehmer zukommen.

Das Gesetz soll am 29. April 2026 ins Kabinett eingebracht und noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.

 
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