WUPPERTAL AKTUELL
MEDIENDIENST                                                                 07.1 2.2004 Tel.: 0202/563 - 51 25
Restrukturierung der Wuppertaler Stadtwerke AG: Stadtspitze und RWE bringen Vorschläge zur Diskussion
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
bis gestern Abend haben Stadt und RWE als Anteilseigner der Wuppertaler Stadtwerke AG an einem Eckpunktepapier (Anlage) gearbeitet, das die Diskussion über die künftigen Strukturen des Unternehmens eröffnen und notwendige Entscheidungen des Rates vorbereiten soll.
Heute wurden die Vorschläge zur Restrukturierung der WSW von der Verwaltungsspitze dem WSW-Aufsichtsrat vorgelegt. Morgen soll eine erste Diskussion im Ausschuss Finanzen und Beteiligungssteuerung erfolgen.
„Wir wollen mit diesem Papier einen Prozess einleiten, an dessen Ende eine erfolgreiche Umstrukturierung der WSW AG steht. Dazu legen wir Vorschläge auf den Tisch, die nun in den Fraktionen, im Unternehmen und natürlich auch öffentlich diskutiert werden sollen. Unser Ziel ist es, trotz der immensen wirtschaftlichen Probleme den Bestand der Stadtwerke auch in Zukunft zu gewährleisten", erklärten Oberbürgermeister Peter Jung und Stadtdirektor Dr. Johannes Slawig dazu.
Wuppertal
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Stadt Wuppertal
Der Oberbürgermeister
RWE
07.12.2004
Restrukturierung der WSW AG;
Gemeinsames Eckpunktepapier RWE Rhein-Ruhr AG und Stadt Wuppertal
1. Ausgangslage
Zwischen RWE und Stadt besteht Einvernehmen, dass die derzeitige wirtschaftliche Entwicklung der WSW AG besorgniserregend ist. Die Ursachen liegen fast ausschließlich in der negativen Entwicklung der Sparte Verkehr. Zusätzlich entstehen weitere Risiken aus der Reduzierung der Landeszuschüsse für den Ausbau der Schwebebahn sowie den Auswirkungen der Liberalisierung in der Versorgung. In diesem Zusammenhang steht fest, dass noch nicht alle notwendigen Maß­nahmen zur Umsteuerung und Restrukturierung des Unternehmens konsequent eingeleitet und um­gesetzt worden sind. Hierzu gehört auch die Hebung weiterer Synergien und Effizienzen in der Versorgung, um die vorhandenen Ertragspotenziale auszuschöpfen.
Als Gesellschafter der WSW sind Stadt und RWE nicht dauerhaft bereit, die Risiken, die sich ins­besondere aus der Einbettung der Verkehrssparte in das Gesamtunternehmen (Einheitsunterneh­men) ergeben, mitzutragen. Gleichzeitig steht die Stadt vor dem Problem, auch künftig die Ver­kehrsleistungen trotz schwieriger Haushaltslage finanzieren zu müssen.
2. Gemeinsame Eckpunkte
Vor diesem Hintergrund vereinbaren RWE und Stadt, unbeschadet der zu berücksichtigenden Interessen der Mitgesellschafter Velbert, Cegedel und Ennepe-Ruhr-Kreis, folgende gemeinsame Eckpunkte für die erforderliche Umstrukturierung der Wuppertaler Stadtwerke AG:
1.   Die Versorgungs- und die Verkehrssparte werden rechtlich voneinander getrennt. Dabei besteht das hauptsächliche unternehmerische Interesse von RWE an der Versorgung (Strom, Gas, Wasser und Wärme), zu der auch die Bereiche Stadtentwässerung und Ent­sorgung gehören. Ob und inwieweit die Sparten Stadtentwässerung und Entsorgung ggf. einer anderen Zuordnung unterworfen werden, steht allerdings unter dem Vorbehalt des Ergebnisses einer rechtlichen Prüfung. Hinsichtlich der Trennung Versorgung und Verkehr besteht Einvernehmen, dass der Verkehrsbereich im alleinigen Eigentum der Stadt bzw. Stadt und Ennepe-Ruhr-Kreis stehen soll.
2.   RWE beabsichtigt, ihren Anteil an der Versorgungsparte der WSW AG im Rahmen der Umstrukturierung entscheidend zu erhöhen. Nach gemeinsamer Auffassung von Stadt und RWE soll im Zuge der Anteilserhöhung die unternehmerische Führung der Versorgungs­sparte auf RWE übergehen, um RWE eine Einbettung dieses Geschäftsbereiches in die Konzernstrukturen der RWE zu ermöglichen, damit RWE die erforderliche Optimierung der Versorgungssparten der WSW AG sicherstellen kann. Die erforderliche kommunale Einflussnahme wird durch geeignete Maßnahmen gewährleistet.
3.   Die Anteilserhöhung muss so konzipiert sein, dass hieraus ein relevanter Finanzierungsbei­trag zum Ausbau der Schwebebahn resultiert und der Stadt auch weiterhin angemessene gesicherte Erträge aus der Versorgung zufließen.
4.   Dabei legt die Stadt Wuppertal Wert darauf, dass die Ergebnisse aus den einzelnen Spar­ten zugunsten der Stadt weiterhin in optimierter Form zusammengeführt werden, um, so­weit wie möglich, auch künftig die Finanzierung der Verkehrsleistungen sicherzustellen. Dies soll aber keinesfalls die RWE darin behindern, die unternehmerische Führung in den Sparten der Versorgung einschließlich der verwandten Bereiche der WSW AG zu über­nehmen und in die Lage zu versetzen, die Versorgungssparte der WSW zukunftsorientiert aufzustellen.
Insbesondere werden RWE und Stadt gemeinsam Strukturen erarbeiten, die geeignet sind, der Stadt zu ermöglichen, auch künftig zumindest einen Teil der Defizite des Verkehrs aus Dividenden des Versorgungsbereiches abzudecken. Aber auch in einem solchen Falle wird RWE eine kommunale Einflussnahme auch in der Versorgung gewährleisten.
5.   RWE und Stadt sind sich einig, dass die zwischen beiden Parteien vereinbarte Strategie insbesondere auch die Belange der Beschäftigten der WSW AG berücksichtigen muss. Deshalb ist bei der Umsetzung die enge Einbindung der Arbeitnehmervertreter der WSW AG erforderlich. Es sind insbesondere Vereinbarungen/Absprachen erforderlich zu
•     Perspektiven des Unternehmens und der Beschäftigten
•     Zuordnung der Beschäftigten
•     Fragen der Mitbestimmung
•     Regelungen betreffend die sozialen Besitzstände
•     Fragen der Arbeitsplatzsicherung
6.   Stadt und RWE sind daran interessiert, die Versorgungssparte der WSW nach ihrer Re-strukturierung zu einer erweiterten bergischen Energiegesellschaft zu entwickeln und zu diesem Zweck weiteren Partnern aus dem bergischen Land eine Beteiligung an der Bergi­schen Energie zu eröffnen. Ein gewichtiger Standort der Bergischen Energiegesellschaft soll in Wuppertal liegen.
7.   In die Umsetzung der vorbeschriebenen Strategie wird der Vorstand der WSW eingebun­den.
RWE und Stadt sind sich darüber einig, dass die in den Eckpunkten skizzierten gemeinsamen Vorstellungen und Vorschläge schnellstmöglich umgesetzt werden müssen, um den bestehenden Risiken begegnen zu können und den Bestand der WSW auch für die Zukunft zu gewährleisten.
3. Projektorganisation
Zur schnellen und effizienten Umsetzung der gemeinsamen Eckpunkte zur Restrukturierung der WSW AG halten die Anteilseigner RWE und Stadt nachfolgende Projektorganisation für zielfüh­rend:
1. Leitung des Projektes durch einen Lenkungsousschuss der Anteileigner
Der Lenkungsausschuss gibt die strategischen Ziele vor, entscheidet über Abweichungen und leitet den Gesamtprozess.
Darüber hinaus ist Aufgabe des Lenkungsausschusses die Überwachung der Einhaltung der stra­tegischen Ziele während des Prozesses, die Abnahme von (Teil-) Ergebnissen, die Kommunikation sowie die Information der Organe, insbesondere des Rates der Stadt bzw. der vom Rat einzuset­zenden Kommission.
RWE und Stadt schlagen folgende Zusammensetzung des Lenkungsausschusses vor:
1.   Der Oberbürgermeister und seine beiden Verwaltungsvertreter
2.   Die beiden zuständigen Vorstandsmitglieder (Finanzen und Vertrieb) der RWE Rhein-Ruhr AG
3.   Der Vorstandsvorsitzende der WSW AG
Dem Betriebsrat der WSW AG wird die gleichberechtigte Mitarbeit im Lenkungsausschuss mit drei namentlich zu benennenden Mitgliedern angeboten.
Die Mitgliedschaft im Lenkungsausschuss ist persönlich und nicht übertragbar. Der Oberbürger­meister lädt zu den Sitzungen des Lenkungsausschusses ein.
2.  Begleitung durch eine Kommission des Rates der Stadt Wuppertal
RWE und Verwaltungsspitze schlagen die Einsetzung einer begleitenden Kommission durch den Rat der Stadt vor. Diese Kommission wird laufend und umfassend vom Lenkungsausschuss über den Projektfortschritt informiert.
3.  Steuerung des operativen Projektablaufes durch eine Projektierung;
Zur Strukturierung und Organisation des Projektes wird eine verantwortliche Projektleitung einge­richtet. Die Aufgaben der Projektleitung werden wahrgenommen durch je eine Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter der WSW AG, RWE Rhein-Ruhr AG und Stadt.
Die Projektleitung ist verantwortlich für eine sachgerechte Organisation des Projektes und die Ein­haltung der vom Lenkungsausschuss vorgegebenen strategischen und ggf. operativen Ziele. Der Projektleitung obliegt insbesondere der Aufbau einer operativen Projektorganisation, die im Ein­zelfall erforderliche Bildung von Arbeits- bzw. Projektgruppen und die Einschaltung und Beauftra­gung externer Berater.
Die Projektleitung berichtet regelmäßig über den Projektverlauf und über (Teil-) Ergebnisse. Allei­niger Adressat der Informationen und Berichte der Projektleitung ist der Lenkungsausschuss. Dabei ist die Sicherung der Vertraulichkeit durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen.
Dr. Widera                              Südmeier                      Jung                            Dr. Slawig
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