7. Mai 2013 - Nach vierzehn Monaten entschied die Staatsanwaltschaft des Schweizer Kanton Waadt am 1. Mai 2013, keine Ermittlungen gegen Manager der Nestlé AG oder das Unternehmen selbst wegen fahrlässiger Tötung des kolumbianischen Nestlé-Gewerkschafters Luciano Romero einzuleiten. Seit der Anzeigenerstattung bei der Staatsanwaltschaft im deutschsprachigen Kanton Zug im März 2012 durch das ECCHR und kolumbianische Partnerorganisationen wurden keine Untersuchungen eingeleitet, vielmehr wurde das Verfahren an den Kanton Waadt abgegeben. Anstatt in der gebotenen Geschwindigkeit die Ermittlungen zu beginnen, haben die Staatsanwaltschaften das Verfahren durch Formalien verzögert, bis sie die Tat schließlich als verjährt erklären konnten. Die Witwe des Opfers, die eine eigene Strafanzeige gestellt hatte und durch die Züricher Rechtsanwälte Marcel Bosonnet und Florian Wick vertreten wird, wird gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen.
Das gesamte Verfahren macht deutlich, dass die Schweizer Justiz nicht gewillt ist, fundierten Vorwürfen gegen Unternehmen nachzugehen. Auch bietet das Schweizer Recht gerade nichteuropäischen Opfern Schweizer Firmen praktisch keine Möglichkeiten, ihre Rechte vor Gericht einzuklagen. Den führenden Mitarbeitern sowie der Nestlé AG selbst wird in der Anzeige vorgeworfen, den Tod von Luciano Romero, der am 10. September 2005 im kolumbianischen Vallepudar von Paramilitärs ermordet wurde, fahrlässig mit verursacht zu haben. Obwohl sie über die Drohungen gegen Romero informiert waren, hatten sie es unterlassen, den Mord mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln zu verhindern. Romero hatte zuvor jahrelang für die kolumbianische Nestlé-Tochter Cicolac gearbeitet.
In Kolumbien herrscht bis heute ein bewaffneter Konflikt, in dem Gewerkschafter und andere soziale Gruppen systematischer Verfolgung ausgesetzt sind. Die unmittelbaren Täter waren 2006 und 2007 in Kolumbien verurteilt worden, was eine Ausnahme ist in dem Land mit der höchsten Rate ermordeter und bedrohter Gewerkschafter in der Welt. Das kolumbianische Gericht hatte am Ende des Verfahrens 2007 angeordnet, die Rolle der Nestlé-Tochter Cicolac und des Mutterunternehmens strafrechtlich zu untersuchen, was jedoch nie geschah. Weder in der Schweiz noch in Kolumbien ermittelten die Staatsanwaltschaften, obwohl es hinreichende Anhaltspunkte für eine strafrechtliche Verantwortung gibt. Vielmehr übernahmen kolumbianische Juristen und Gewerkschaften gemeinsam mit dem ECCHR die Nachforschung der Fakten des Falles und die Vertretung der Familie von Luciano Romero - offensichtlich zu spät.
Die Anzeige hätte einen Präzedenzfall geschaffen, denn damit hätte erstmals ein Schweizer Unternehmen für im Ausland begangenes Unrecht in der Schweiz haftbar gemacht werden können. Die Regelung des Art. 102 zur Strafbarkeit von Unternehmen wurde 2003 in das Schweizerische Strafgesetzbuch eingefügt und ist seither kaum zum Einsatz gekommen. Die Strafanzeige kann Ihnen auf Anfrage (info@ecchr.eu) per Email zugesandt werden.
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